Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Häusliche und teilstationäre Pflege von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind sowie die Erbringung von Pflegeleistungen in fremden Pflegeeinrichtungen, insbesondere in Einrichtungen der Stiftung Kieler Stadtkloster sowie die Förderung von gemeinnützigen Einrichtungen, die die Altenhilfe, das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege fördern. Es soll insbesondere die Stiftung Kieler Stadtkloster gefördert werden, der der jeweilige Jahresüberschuss gegebenenfalls nach Verrechnung mit einem Verlustvortrag zugewandt werden soll, wenn die Gesellschaftsversammlung nicht vor Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres eine andere Gewinnverwendung beschließt