Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in der Heinrich Karstens GmbH & Co. KG, deren Gegenstand die Durchführung von Erd-, Straßen-, Tief- und Hochbauten ist, sowie Verwaltung eigenen Vermögens