Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beförderung von Personen mit Behinderungen in Kleinbussen bzw. Behindertentransportwagen (BTW) von und zu Schulen, Behinderteneinrichtungen und sonstigen Institutionen, die der Betreuung von behinderten Menschen dienen;
- die Durchführung von Serienfahrten für Rollstuhlfahrer (Dialyse, Bestrahlungen, etc.);
- die regelmäßige Beförderung von kranken und gebrechlichen Personen von und zu Krankenhäusern mit Kleinbussen;
- die Beförderung von Rollstuhlfahrern zu sonstigen Zwecken mit Kleinbussen zur Behindertenbeförderung (BTW),
soweit diese genannten Beförderungen gemäß der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) vom 30.08.1962 (BGBl. I S. 601), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.06.1989 (BGBl. I S. 1273) von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freigestellt werden.
Die Gesellschaft kann sich zu diesen Zwecken an anderen Gesellschaften beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen.