| Gegenstand | Die Beförderung von Personen mit Behinderungen in Kleinbussen bzw. Behindertentransportwagen (BTW) von und zu Schulen, Behinderteneinrichtungen und sonstigen Institutionen, die der Betreuung von behinderten Menschen dienen;
- die Durchführung von Serienfahrten für Rollstuhlfahrer (Dialyse, Bestrahlungen, etc.);
- die regelmäßige Beförderung von kranken und gebrechlichen Personen von und zu Krankenhäusern mit Kleinbussen;
- die Beförderung von Rollstuhlfahrern zu sonstigen Zwecken mit Kleinbussen zur Behindertenbeförderung (BTW),
soweit diese genannten Beförderungen gemäß der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) vom 30.08.1962 (BGBl. I S. 601), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.06.1989 (BGBl. I S. 1273) von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freigestellt werden.
Die Gesellschaft kann sich zu diesen Zwecken an anderen Gesellschaften beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen. |