Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer. Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich.
Die Gesellschafterversammlung kann einen oder alle Geschäftsführer von dem Verbot der Mehrvertretung (§ 181 BGB) befreien.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermarktung des Namens "Kieler Woche" und des Namens "Kieler Yacht-Club e.V." einschließlich jeweils damit verbundener Embleme und Logos für die Kieler Woche und anderer Veranstaltungen im Bereich der Stadt Kiel auf sportlichem, kulturellem und gesellschaftlichem Gebiet zum Zwecke der Einnahmeerzielung durch gemeinsame Sponsoreneinwerbung sowie der Nachweis exklusiver Flächen für die Sponsoren