| Gegenstand | Unterhaltung eines Fuhrbetriebes im Güternahverkehr sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Weiterer Gegenstand ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Vermietung und Verpachtung von Immobilien soweit eine Erlaubnis nach § 34 c GewO nicht erforderlich ist. Die Gesellschaft kann auch alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar den Geschäftszweck zu fördern. Insbesondere darf sie Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie kann ferner Urheberrechte, Patente und Lizenzen erwerben und auch vergeben. Die Gesellschaft kann auch persönlich haftende Gesellschafterin einer
Kommanditgesellschaft, deren Gegenstand branchengleich oder branchenähnlich ist, werden, insbesondere die Tätigkeit als Geschäftsführerin der Walter Riesenberg Fuhrbetrieb GmbH & Co. KG sowie der Grundstücksverwaltungsgesellschaft Riesenberg GmbH & Co. KG. |