| Gegenstand | Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen. Darüber hinaus gehört der Erwerb und die Überlassung von Gebäudeteilen, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, zum Gegenstand des Unternehmens. Ergänzend ist die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung, insbesondere als Komplementärin der Angelika Schmidt GmbH & Co. KG, Gegenstand des Unternehmens |