| Gegenstand | Erwerb, Halten und Verwaltung von Beteiligungen an sowie Gründung von Unternehmen. Allgemeine Beratung und Management- und sonstige Dienstleistungen für Unternehmen. Geschäfte, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz oder dem Gesetz für Kapitalanlagegesellschaften genehmigungspflichtige Geschäfte, sind ausgenommen. |