| Gegenstand | Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in Unternehmen, deren Gegenstand die Vermietung von Immobilien ist sowie die Verwaltung von Beteiligungen und sonstigen eigenen Vermögens. Die Gesellschaft darf sämtliche Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf sich an anderen Unternehmen, auch wenn diese einen anderen Unternehemensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten. |