Die Gesellschaft hat einen oder mehrere von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Hereinnahme und Verwertung von Lizenzen auf eigene Rechnung sowie im Rahmen eines Agenturgeschäftes. Das Geschäftsfeld erstreckt sich auf alle im Zusammenhang mit Merchandising, Lizenzen und Marken stehenden Tätigkeiten, soweit gesetzliche Bestimmungen dem nicht widersprechen.