| Gegenstand | Die Beschaffung und der Verkauf von genehmigungsfreien Lebensmitteln und sonstige Waren aller Art, Dienst- und Beraterleistungen aller Art, soweit sie keiner öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedürfen. Die Gesellschaft kann gleiche oder ähnliche und auch andere Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen beteiligen; für sie auch unter Übernahme der persönlichen Haftung die Geschäfte führen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Repräsentantensitze errichten. |