Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beschaffung und der Verkauf von genehmigungsfreien Lebensmitteln und sonstige Waren aller Art, Dienst- und Beraterleistungen aller Art, soweit sie keiner öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedürfen. Die Gesellschaft kann gleiche oder ähnliche und auch andere Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen beteiligen; für sie auch unter Übernahme der persönlichen Haftung die Geschäfte führen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Repräsentantensitze errichten.