| Eintragungstext | | Text | Der Vorstand ist durch die Satzung, geändert durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 04.07.2003, ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2005 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 9.000,00 EUR zu erhöhen.
Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, alle weiteren Einzelheiten einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital und ihrer Durchführung festzusetzen. Schließlich ist der Vorstand ermächtigt, die Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital zu ändern. (Genehmigtes Kapital 2003/1) |
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