Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2008 in Gestalt der Abänderungsverhandlungen vom 27.08.2008 und 16.12.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse jeweils vom selben Tage ist die "Paritätische Pflege- und Betreuungsdienste gGmbH" mit Sitz in Boostedt (Amtsgericht Kiel, HRB 1438 NM) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart › Code
022
Text
Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.08.2008 in Gestalt der Abänderungsverhandlungen vom 01.09.2008 und 16.12.2008 Teile des Vermögens (das Pflegeheim "Ulsnis") der "Brücke Schleswig-Holstein gGmbH" mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 2139 KI) als Gesamtheit übernommen.
Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Die Spaltung ist mit der am 30.12.2008 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.08.2009 von der Brücke Schleswig-Holstein gGmbH mit dem Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 2138 KI) die Pflegedienste Sozialpsychiatrische Krankenpflege Kreis Herzogtum-Lauenburg in Schwarzenbek und Sozialpsychiatrische Krankenpflege Kreis Pinneberg in Elmshorn als Gesamtheit im Wege der Ausgleiderung übernommen.
Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Die Spaltung ist mit der am 06.10.2009 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.07.2012 Teile des Vermögens (ambulanter Pflegedienst - Sozialpsychiatrische, gerontopsychiatrische und allgemeine Krankenpflege, Brachenfelder Straße, 24534 Neumünster) der Brücke Schleswig-Holstein gGmbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 2139 KI) übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit für Rechtsgeschäfte mit der Brücke Elmshorn gGmbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 20769 KI)
Hilfe für alte, psychisch kranke und behinderte Menschen und deren Angehörige und Bezugspersonen, Förderung des Wohlfahrtswesens, Förderung mildtätiger Zwecke sowie selbstlose Unterstützung von Menschen aller Altersstufen, die infolge ihres körperlichen, geistigen und/oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder die wirtschaftlich hilfsbedürftig im Sinne des § 53 Nr. 2 Abgabenordnung sind.
Der Gesellschaftszweck verwirklicht insbesondere durch
a) Einrichtung und Betrieb von Pflege- und Betreuungsdiensten und damit zusammenhängenden Einrichtungen der Integration und Rehabilitation.
b) Einrichtung und Betrieb beschützender Wohnformen und ambulanter Unterstützungsleistungen nach den jeweils gültigen Sozialgesetzbüchern.
c) Einrichtung und Betrieb von Integrationsbetrieben und Werkstätten im Sinne des Sozialgesetzbuches IX. Die Gesellschaft kann hierzu Zweckbetriebe betreiben, die den in § 3 Abs. 1 genannten Personengruppen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern Möglichkeiten zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation, zur Förderung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten und zur Teilhabe am Arbeitsleben geben.
d) Einrichtung und Betrieb von Pflege- und Betreuungsdiensten und Einrichtungen.
e) selbstlose Unterstützung von Personen i. S. d. § 53 Nr. 1 und 2 AO.
f) planmäßige Zusammenwirken mit den Gesellschaften, zu denen sie in einem Beteiligungsverhältnis steht und weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die mindestens einen der vorgenannten Zwecke satzungsgemäß verfolgen. Dies kann insbesondere durch die Erbringung oder Inanspruchnahme von Kooperationsleistungen in Form von Verwaltungsdienstleistungen, Nutzungsüberlassungen von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen, Personalüberlassungen oder anderen Dienstleistungen, die der gemeinschaftlichen Verwirklichung der in dieser Satzung genannten steuerbegünstigten Zwecke durch die beteiligten Körperschaften dienen, erfolgen.
g) Zweck der Gesellschaft ist darüber hinaus die Mittelweitergabe an steuerbegünstigte Körperschaften, die Mitglied im PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein sind bzw. an diesen selbst, zur Verwirklichung derer steuerbegünstigten Zwecke