| Eintragungstext | | Text | Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag vom 21.06./26.06.2001 mit der Wankendorfer Baugenossenschaft für Schleswig-Holstein eG (Amtsgericht Kiel, GnR 485) als herrschender Gesellschaft, dem die Gesellschafterversammlungen beider Gesellschaften durch Beschlüsse vom 27.06.2001 bzw. 28.08.2001 zugestimmt haben. Der mit der Wankendorfer Baugenossenschaft für Schleswig-Holstein eG bestehende Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 21.06./26.06.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 27.06.2013 zugestimmt. |
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