| Gegenstand | Die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StbG. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften befugt, die ihrer Aufgabe zu dienen geeignet und mit dem Steuerberatungsgesetz vereinbar sind. Sie kann Beratungsstellen im Sinne des § 34 StbG errichten, sofern die Vorausetzungen des § 34 StbG i.V.m. § 49 der Berufsordnung (BOStB) erfüllt sind. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StbG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. |