Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis und die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB können erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb einer Yachtcharteragentur und aller damit zusammenhängenden Leistungen, Vermietung von Segelyachten, Handel mit neuen und gebrauchten Yachten, Verkauf von Yachtzubehör und sonstigen Lieferungen und Leistungen im Bereich des Wassersports.