Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Stadtwerke Kiel AG (Amtsgericht Kiel, HRB 395 KI), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 23.09.2013 zugestimmt hat.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter zu vertreten.
a) Bau, unabhängiger Betrieb und Instandhaltung der Verteilungsnetze und -anlagen für Strom und Erdgas der Stadtwerke Kiel AG einschließlich der selbständigen Gewährung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs durch Vermarktung, Messung und Verrechnung von Netzkapazitäten der Stadtwerke Kiel AG an Dritte;
b) der Bau, der Betrieb und die Instandhaltung von Produktionsanlagen sowie Verteilungsnetzen und -anlagen für Wasser der Stadtwerke Kiel AG;
c) die Ausführung von Dienstleistungen auf den in lit. (a) und (b) genannten Gebieten, wie insbesondere, jedoch nicht ausschließlich die Durchführung von Messungen und Abrechnungen, für die Stadtwerke Kiel AG und Dritte mit Ausnahme solcher Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Erzeugung elektrischer Energie oder dem Vertrieb von Strom und Erdgas stehen.