| Gegenstand | Einkauf von leitunsgebundenen Energieträgern und Verkauf von leitungsgebundenen Energieträgern an die Gesellschafter sowie Erbringung aller dazu gehörenden technischen und kaufmännischen Dienstleistungen. Durch die Gesellschaft verfolgen die beteiligten Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben den öffentlichen Zweck, durch gemeinsamen Einkauf von leitungsgebundenen Energieträgern möglichst preisgünstig die Versorgung der Einwohner ihres Gemeindegebietes sicher zu stellen. Die Gesellschaft ist ermächtigt, ausnahmsweise entstehende Überschußmengen an Dritte unter Beachtung der Grundsätze der interkommunalen Zusammenarbeit zu verkaufen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die zum Gegenstand des Unternehmens i. S. von Abs. 1 Satz 1 gehören und geeignet sind, den in Abs 1 Satz 2 genannten öffentlichen Zweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich nach Maßgabe der einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften an anderen Unternehmen beteiligen, solche Unternehmen einschließlich Hilfs- und Nebenbetrieben errichten, erwerben und pachten, sowie Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen errichten; bei Beteiligung oder Gründung neuer Unternehmen jedoch nur nach Maßgabe von § 102 Abs. 2 Nrn. 1 - 4 GO. |