| Gegenstand | Erbringung aller üblicherweise in einem Vermessungsingenieurbüro im Rahmen der berufsrechtlichen Möglichkeiten anfallenden Tätigkeiten.
Außerdem kann die Gesellschaft alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern.
Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmungen zu gründen, bestehende zu erwerben, sich an solchen mittelbar oder unmittelbar zu beteiligen, Vertretungen solcher zu übernehmen und sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Tätigkeit der Gesellschaft zu fördern.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Die Gesellschaft darf sich ferner mit anderen Unternehmen zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenschließen. |