| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die
Gesellschaft einzeln. Die Gesellschafterversammlung kann den Geschäftsführern gestatten,
Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmen. |