| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Wohlfahrt und der Jugendhilfe sowie des Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesens in Schleswig-Holstein. Die Gesellschaft versteht ihr Handeln als Hilfe für Menschen in persönlichen Notsituationen mit dem Ziel menschliches Leid, das sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder anderen Benachteiligungen ergibt, zu verhindern oder zu lindern. Zu diesem Zweck darf die Gesellschaft Einrichtungen und Dienste für Jugendliche, Kranke, Menschen mit Behinderungen und alte Menschen in Schleswig-Holstein errichten, unterhalten und betreiben. Die Gesellschaft kann zur Wahrnehmung der bezeichneten Aufgaben selbständige Einrichtungen in einer der Aufgabenstellung dienlichen Rechtsform errichten, betreiben bzw. sich an derartigen Einrichtungen beteiligen wie z.B. Krankenhäuse, Kliniken, Pflegeheimen sowie Einrichtungen des Bildungswesens, der Kinder, Jugend- und Behindertenhilfe. |