Die Gesellschaft hat einen oder mehrere alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, im übrigen kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung und der Vertrieb von Hard- und Software, einschließlich Beratung und Service, sowie Meßtechnik auch auf dem Sektor des Sports einschließlich Yachtvermessung.