| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, im übrigen kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. |