| Gegenstand | Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere solcher von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen; ferner die Beratung ihrer Auftraggeber in Steuersachen, die Vertretung der Auftraggeber und die Hilfeleistung bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten. Dazu gehört auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die aufgrund von Steuergesetzen bestehen, insbesondere die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerliche Beurteilung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften befugt, die ihrer Aufgabe zu dienen geeignet sind. Sie kann gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen und deren Vertretung übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. |