| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, kann Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden. Jeder Geschäftsführer ist für Geschäfte mit der Gesellschaft und zwischen der Gesellschaft und der Gewerkschaft der Polizei von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |