| Gegenstand | Betrieb von Reformhäusern als Einzelhandelsgeschäft, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung der Reformhaus Hintz Kommanditgesellschaft als deren Komplementärin, die ein Reformhaus mit Filialbetrieben als Einzelhandelsgeschäft betreibt. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere Vertretungen zu übernehmen, sich an anderen Unternehmungen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten. Sie ist darüber hinaus zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Gesellschaftszweck zu dienen bestimmt sind. |