Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeden Geschäftsführer alleine vertreten.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Malereibetriebes, der Handel mit Farben, Tapeten und sonstigem Baubedarf.
Die Gesellschaft ist berechtigt, auch sonstige mit dem Malerberuf artverwandte Bauleistungen, etwa Fassadenverkleidungen, auszuführen.