mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist es, für öffentliche Verwaltungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Unternehmen und Verbände auf allen Gebieten der Umweltplanung und des Umweltmanagements, insbesondere auf den Gebieten der Landschaftsplanung, der Umweltentwicklungsplanung sowie der ökologischen Behörden- und Unternehmensführung, Leistungen aller Art zu erbringen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben, sich an ihnen als persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen und deren Geschäfte zu führen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft befugt, auch weitere Tätigkeiten zu übernehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.