mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb sowie die Ausübung des Offset-Druck-Gewerbes. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zu diesem Zweck geeignet sind. Sie darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie andere Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen.