| Gegenstand | Übernahme der Verwaltung von Einrichtungen, in denen junge Menschen ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, sonstige unterstützende Dienstleistungen für solche Einrichtungen und -im Einzelfall- die Vertretung solcher Einrichtungen gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, sowie sämtliche damit zusammehängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen
beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge, abzuschließen. |