| Gegenstand | der Verkauf und die Reparatur von Kraftfahrzeugen. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftzweck fördernden Geschäfte tätigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. |