| Gegenstand | Beratung von Privaten und Behörden auf allen unternehmerischen Gebieten, ausgenommen geschäftsmäßiger Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten. Der Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Übernahme von Industrie- und Handelsvertretungen, die Vermittlung provisionspflichtiger Handelsgeschäfte und die Berichterstattung für Private und Behörden. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes direkt oder indirekt beteiligen, auch als alleinige Komplementärin, und solche Unternehmen übernehmen. Sie darf auch Zweigniederlassungen in europäischen oder außereuropäischen Ländern errichten. |