| Gegenstand | Beratung von Betrieben, Unternehmen, Gewerbetreibenden, Angehörigen Freier Berufe, Gesellschaften, Einzelpersonen, Institutionen und sonstigen Einrichtungen in allen zulässigen Gebieten und die damit verbundenen sowie alle sonst damit zusammenhängenden Geschäfte. Insbesondere sollen beratungsbezogene Aufgabenstellungen nach betriebswirtschaftlichen Grundlagen für Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistung durchgeführt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar dienen bzw. diesen zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann Kooperationsverträge jeglicher Art schließen; sie ist auch berechtigt, andere Unternehmen zu erwerben, andere Unternehmen zu gründen, sich an anderen Unternehmen und Vereinigungen zu beteiligen, deren Vertretung und die persönliche Haftung in anderen Unternehmen zu übernehmen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. |