Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
Die Entwicklung von und der Handel mit Geräten der Dentaltechnik. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.