| Gegenstand | die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere Abschlussprüfungen, Steuerberatung, Treuhandverwaltungen und wirtschaftliche Beratungen. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen. |