| Gegenstand | Finanzbetreuung, die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen, die Finanzierungsberatung, alle erlaubnispflichtigen Geschäfte gem. § 34 c GewerbeO und die Unternehmensberatung. Die Gesellschaft kann außerdem alle Geschäfte betreiben, die mit dem vorgenannten Geschäftsgegenstand im Zusammenhang stehen oder sonst den Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft kann insbesondere die Komplementärstellung in einer Kommanditgesellschaft übernehmen. |