Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und die Geschäftsführung anderer Unternehmen übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf auch die Verwaltung und Geschäftsführung einer Kommanditgesellschaft übernehmen. |