| Gegenstand | Die Gesellschaft hat ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
1) Planung, Unterstützung und Durchführung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben und Veranstaltungen im Bereich der Verbesserung der präventiven und therapeutischen Anwendung der wissenschaftlichen Psychologie und Medizin.
2) Planung, Unterstützung und Durchführung von Tagungen, Aus-, Fort- und Weiterbildung.
3) Unterstützung der öffentlichen Gesundheitspflege durch Hinführung und Anleitung zu gesundheitsbewußtem Verhalten.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Gegenstand ist ferner:
4) Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII zur Verbesserung der Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien, auch durch Aufklärungsmaßnahmen. |