Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Reiseleistungen, die Vermittlung sonstiger Beförderungsleistungen und die Durchführung eigener Reisen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Leistungen gleicher oder
ähnlicher Art durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte durchzuführen, die dem genannten Geschäftszweck mittelbar oder unmittelbar dienen oder diesen ergänzen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen ännlicher oder gleicher Art übernehmen und vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.