| Gegenstand | Vermittlung von Reiseleistungen, die Vermittlung sonstiger Beförderungsleistungen und die Durchführung eigener Reisen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Leistungen gleicher oder
ähnlicher Art durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte durchzuführen, die dem genannten Geschäftszweck mittelbar oder unmittelbar dienen oder diesen ergänzen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen ännlicher oder gleicher Art übernehmen und vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |