| Gegenstand | Vermittlung von Reisen aller Art und privaten Mitfahrgelegenheiten und die Veranstaltung von Reisen aller Art, weiterhin die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien nach den Vorschriften des § 34 c Gewerbeordnung und von Fremdenzimmern regional und überregional auf Dauer und auf Zeit (Mitwohnzentrale) sowie der Handel mit nicht genehmigungspflichtigen Waren aller Art und die Übernahme von Verlags- und Werbetätigkeiten. Die Gesellschaft darf alle
Geschäfte tätigen, die dem Ziele dieser Gegenstände dienen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen gleichartiger oder ähnlicher Zielsetzung beteiligen, errichten oder übernehmen. |