mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Reisen aller Art und privaten Mitfahrgelegenheiten und die Veranstaltung von Reisen aller Art, weiterhin die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien nach den Vorschriften des § 34 c Gewerbeordnung und von Fremdenzimmern regional und überregional auf Dauer und auf Zeit (Mitwohnzentrale) sowie der Handel mit nicht genehmigungspflichtigen Waren aller Art und die Übernahme von Verlags- und Werbetätigkeiten. Die Gesellschaft darf alle
Geschäfte tätigen, die dem Ziele dieser Gegenstände dienen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen gleichartiger oder ähnlicher Zielsetzung beteiligen, errichten oder übernehmen.