Vertrieb und die Fertigung von Holz- und Kunststoffteilen nach eigenen oder vorgefertigten Modellen. Dem Unternehmenszweck dienende Hilfsgeschäfte sind zulässig. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Errichtung von Zweigniederlassungen sowie Aufnahme von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. |