Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Vertrieb und Vermarktung von Software, mobilen Applikationen und webbasierten Anwendungen sowie Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Webseiten und Benutzeroberflächen, ausgenommen genehmigungspflichtige Tätigkeiten