| Gegenstand | Das Halten eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften - einschließlich der Übernahme einer Leitungsfunktion in diesen - und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft führt keine Tätigkeiten aus, die den Bestimmungen des KAGB oder des KWG unterliegen. |