Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung von Unternehmen und der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, insbesondere Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen, im In- und Ausland.
Zudem ist Unternehmensgegenstand die Erbringung von Management- und Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.