| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist er einzelvertretungsberechtig und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. |