| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Gründung, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, ausschließlich für eigene Zwecke und nicht als Dienstleistung für Dritte. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach dem KWG oder dem KAGB, sind nicht Unternehmensgegenstand. |