| Gegenstand | das Halten von auf Dauer angelegten Mehrheitsbeteiligungen und Beteiligungen an einem oder mehreren rechtlich selbständigen Unternehmen und auch das Kaufen, das Halten und Verkaufen von Beteiligungen an Unternehmen nur im eigenen Namen nicht als Dienstleistung für Dritte, die Verwaltung eigener Vermögenswerte und die Erbringung von nicht genehmigungspflichtigen Verwaltungs- und Vermittlungsdienstleistungen.
Die Gesellschaft organisiert die Unternehmensstruktur von ihr gehaltener Tochtergesellschaften als obere Hierarchieebene und regelt leitend die interne Organisation der Gesellschaften.
Die Gesellschaft ist berechtigt sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und auch solche zu erwerben. Die Gesellschaft kann Geschäfte aller Art tätigen, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann Unternehmen jeder Art erwerben, pachten, vertreten und solche Unternehmen
gründen oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |