| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich
durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem
Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen,
befreit werden.
Jeder Geschäftsführer darf für Geschäfte
mit Gesellschaften, deren persönlich
haftende Gesellschafterin die
Gesellschaft ist, Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abschließen. |