Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit dem Landwirtschaftlichen Buchführungsverband, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 18.09.2018 zugestimmt hat.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 StBerG, und zwar
a) die Bearbeitung der Buchführung und Steuersachen einschließlich der Beratung und Vertretung der Auftraggeber sowie die Hilfeleistungen in Steuersachen,
b) die Wahrnehmung fremder Interessen einschließlich der Beratung, insbesondere die wirtschaftsberatende und gutachterliche Tätigkeit.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften befugt, die diesen Aufgaben dienen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen gleicher Art beteiligen und Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind (§ 34 StBerG).