Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Ankauf, die Sanierung, die Bebauung, die Projektenwicklung sowie die Veräußerung und Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Die Gesellschaft darf sämtliche Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf sich an anderen Unternehmen, auch wenn diese einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.