| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Ankauf, die Sanierung, die Bebauung, die Projektenwicklung sowie die Veräußerung und Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Die Gesellschaft darf sämtliche Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf sich an anderen Unternehmen, auch wenn diese einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten. |