Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung, Vertrieb, Im- und Export, Groß- sowie Einzelhandel mit Konsumgütern, insbesondere Lebens- und Futtermittel sowie die Erbringung von Fulfillment-Dienstleistung. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.