Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Jugend- und Berufsbildung sowie Wissenschaft und Forschung im Sinne von § 52 Abs. 2 AO, vornehmlich im Bereich zukunftsrelevanter Fähigkeiten (Future Skills) und Medienpädagogik. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Bildungsveranstaltungen, Workshops und Seminaren für Schüler innen, Lehrkräfte, Studierende und Dozierende sowie durch die Initiierung und Durchführung entsprechender wissenschaftlicher Forschungsprojekte und die Förderung zukunftsorientierter Bildungskonzepte. Ferner sollen Schüler innen, Lehrkräfte, Studierende und Dozierende dazu befähigt werden, die gelehrten Inhalte nach dem Train-the-Trainer-Prinzip in Eigenregie in Form derselben Veranstaltungs- und
Bildungskonzepte gleichwertig vermitteln zu können.