| Gegenstand | Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Jugend- und Berufsbildung sowie Wissenschaft und Forschung im Sinne von § 52 Abs. 2 AO, vornehmlich im Bereich zukunftsrelevanter Fähigkeiten (Future Skills) und Medienpädagogik. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Bildungsveranstaltungen, Workshops und Seminaren für Schüler innen, Lehrkräfte, Studierende und Dozierende sowie durch die Initiierung und Durchführung entsprechender wissenschaftlicher Forschungsprojekte und die Förderung zukunftsorientierter Bildungskonzepte. Ferner sollen Schüler innen, Lehrkräfte, Studierende und Dozierende dazu befähigt werden, die gelehrten Inhalte nach dem Train-the-Trainer-Prinzip in Eigenregie in Form derselben Veranstaltungs- und
Bildungskonzepte gleichwertig vermitteln zu können. |